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   VGH Bayern, 21.01.2015 - 14 ZB 13.489   

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VGH Bayern, 21.01.2015 - 14 ZB 13.489 (https://dejure.org/2015,1384)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.01.2015 - 14 ZB 13.489 (https://dejure.org/2015,1384)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - 14 ZB 13.489 (https://dejure.org/2015,1384)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnungsgesuch; Ablehnung von Gerichtspersonen;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 14 ZB 13.489
    Sein schriftsätzliches Vorbringen muss erkennen lassen, dass er selbst eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des vorgebrachten Streitstoffs vorgenommen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 11.12.2012 - 8 B 58.12 - NVwZ-RR 2013, 341 Rn. 16 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 14 ZB 12.186 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 5 LB 85/13

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Rückforderung überzahlter

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 14 ZB 13.489
    Vielmehr aktualisiert sich bei derartigen Fehlern die in der Treuepflicht des Beamten wurzelnde Verpflichtung, die ihm erteilten Gehaltsbescheinigungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und auf Überzahlungen zu achten (vgl. NdsOVG, B.v. 24.7.2013 - 5 LB 85/13 - NVwZ-RR 2014, 63).
  • VGH Bayern, 04.07.2012 - 14 ZB 12.186

    Klage auf Einschreiten gegen Errichtung einer Grenzgarage auf dem

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 14 ZB 13.489
    Sein schriftsätzliches Vorbringen muss erkennen lassen, dass er selbst eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des vorgebrachten Streitstoffs vorgenommen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 11.12.2012 - 8 B 58.12 - NVwZ-RR 2013, 341 Rn. 16 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 14 ZB 12.186 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 14 ZB 13.489
    b) Soweit der Kläger im Rahmen seines Vorbringens zum Zulassungsgrund der Divergenz Ausführungen dazu macht, das Verwaltungsgericht habe sich in Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 -2 C 15.10 - (NVwZ-RR 2012, 930) gesetzt, wonach bei überwiegendem Verschulden des Dienstherrn an der Zahlung in der Regel der Rückforderungsbetrag um 30% zu ermäßigen sei, und hierdurch im Ergebnis die Unrichtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils rügen wollte, genügen seine diesbezüglichen Ausführungen ebenfalls nicht dem Darlegungsgebot.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 14 ZB 13.489
    Solche Zweifel sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 14 ZB 13.489
    Bei Computerfehlern handelt es sich um im Rahmen der Massenverwaltung auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht gänzlich zu vermeidende Fehler, bei denen ohne ein Hinzutreten verschärfender Umstände - etwa bei einem Unbemerktbleiben des Fehlers auch bei nachfolgenden Kontrollen bzw. Eingaben in das System oder aber über lange Zeit (so in den Fällen BVerwG, U.v. 26.4.2012 a.a.O. und U.v. 26.4.2012 - 2 C 4.11 - Schütz BeamtR ES/C V 5 Nr. 84) - allenfalls von einem ganz geringfügigen Verschulden auf Seiten der Behörde auszugehen ist.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 14 ZB 13.489
    Solche Zweifel sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 14 ZB 13.489
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinn liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 10.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Divergenz;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 14 ZB 13.489
    Der Umstand, dass bei beiden Rechtsgrundlagen die Vorschriften der §§ 812 ff. BGB in ähnlicher Weise zur Anwendung kommen, führt entgegen der Ansicht des Klägers nicht dazu, dass es sich um dieselbe oder jedenfalls inhaltsgleiche Rechtsvorschrift handelt (vgl. zu letzterem BVerwG, B.v. 28.1.2004 - 6 PB 10.03 - PersR 2004, 179).
  • VGH Bayern, 17.09.2014 - 5 ZB 13.1366

    Familienname; Melderegister

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 14 ZB 13.489
    Um eine solche zu begründen, muss der Rechtsmittelführer (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, (2.) ausführen, weshalb diese Rechtsfrage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, (3.) erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und (4.) darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt; Darlegungen zu offensichtlichen Punkten sind dabei entbehrlich (Happ, a.a.O., § 124a Rn. 72 m.w.N.; BayVGH, B.v. 17.9.2014 - 5 ZB 13.1366 - juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 29/14

    Verteilung des Landeszuschusses für die jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt

    Sein schriftsätzliches Vorbringen muss vielmehr erkennen lassen, dass er selbst eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des vorgebrachten Streitstoffs vorgenommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2012, a. a. O. Rn. 16 m. w. N.; OVG LSA, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 2 M 102/14 -, juris Rn. 42; BayVGH, Beschluss vom 21. Januar 2015 - 14 ZB 13.489 -, juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 24.06.2015 - 14 ZB 15.568

    Beihilfeausschluss für eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen

    Um eine solche zu begründen, muss der Rechtsmittelführer (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, (2.) ausführen, weshalb diese Rechtsfrage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, (3.) erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und (4.) darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt; Darlegungen zu offensichtlichen Punkten sind dabei entbehrlich (Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72 m.w.N.; BayVGH, B.v. 21.1.2015 - 14 ZB 13.489 - juris Rn. 11).

    Für die Darlegung der Divergenz ist der in einer konkreten Entscheidung des Divergenzgerichts enthaltene (abstrakte) Rechts- oder Tatsachensatz dem bei der Anwendung derselben Rechtsvorschrift im angegriffenen Urteil dazu in Widerspruch stehende (abstrakte) Rechts- oder Tatsachensatz gegenüber zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2015 - 14 ZB 13.489 - juris Rn. 10).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 32/14

    Anspruch auf Festsetzung und Auszahlung des Anteils einer Synagogengemeinde

    Sein schriftsätzliches Vorbringen muss vielmehr erkennen lassen, dass er selbst eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des vorgebrachten Streitstoffs vorgenommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2012, a. a. O. Rn. 16 m. w. N.; OVG LSA, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 2 M 102/14 -, juris Rn. 42; BayVGH, Beschluss vom 21. Januar 2015 - 14 ZB 13.489 -, juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283

    Berufungszulassung, Beihilfefähigkeit, physiotherapeutische Behandlung,

    Für die Darlegung der Divergenz ist der in einer konkreten Entscheidung des Divergenzgerichts enthaltene (abstrakte) Rechts- oder Tatsachensatz dem bei der Anwendung derselben Rechtsvorschrift im angegriffenen Urteil dazu in Widerspruch stehende (abstrakte) Rechts- oder Tatsachensatz gegenüber zu stellen (vgl. BayVGH, B. v. 21.1.2015 - 14 ZB 13.489 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 10.03.2015 - 14 ZB 13.1198

    Ruhensregelung

    Um eine solche zu begründen, muss der Rechtsmittelführer (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, (2.) ausführen, weshalb diese Rechtsfrage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, (3.) erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und (4.) darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt; Darlegungen zu offensichtlichen Punkten sind dabei entbehrlich (Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 72 m.w.N.; BayVGH, B.v. 21.1.2015 - 14 ZB 13.489 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG München, 27.11.2019 - M 21a K 19.224

    Rückforderung nach Überzahlung wegen versäumter manueller Eingabe der Erhöhung

    (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2015 - 14 ZB 13.489 - juris).
  • VG München, 22.01.2020 - M 21a K 18.1668

    Kein Absehen von der Rückforderung von Versorgungsbezügen wegen Mitverschuldens

    Gerade bei solchen, auf der Automatisierung der Bezügeabrechnungen beruhenden Fehlern aktualisiert sich die in der Treuepflicht des Beamten/Soldaten wurzelnde Verpflichtung, die ihm erteilten Bezügeabrechnungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und auf Überzahlungen zu achten (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2015 - 14 ZB 13.489 - juris).
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